Ferien

Mit Ferien (vom lateinischen feriae für Festtage) werden Zeiträume bezeichnet, in denen eine Einrichtung vollständig schließt, um ihren Angehörigen andere Tätigkeiten, insbesondere Erholung zu ermöglichen.

In Deutschland und Österreich werden damit überwiegend die Schulferien als Zeit, in der kein Unterricht stattfindet, bezeichnet („Unterrichtsfreie Zeit“); in der Schweiz wird daneben auch die vom Arbeitgeber den Arbeitnehmern gewährte Freizeit ausschließlich als Ferien bezeichnet (zu dieser Art von Ferien siehe → Erholungsurlaub).[1] Im Schweizer Hochdeutsch gilt auch: Man fährt nicht in den Urlaub, sondern geht in die Ferien. Im übrigen deutschsprachigen Raum ist Ferien vom Urlaub zu unterscheiden, der jeweils nur einzelnen Angehörigen der Einrichtung gewährt wird.

  1. Erläuterungen zu Arbeitsvertragsrecht / Ferien. Staatssekretariat für Wirtschaft SECO.

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