Flagge Deutschlands

Bundesflagge
Vexillologisches Symbol:
Seitenverhältnis: 3:5
Offiziell angenommen: 13. November 1848 (Deutsche Nationalversammlung)

3. Juli 1919 (Deutsches Reich)

wieder angenommen: 23. Mai 1949 (Bundesrepublik Deutschland)[1]

Die Flagge der Bundesrepublik Deutschland, offiziell Bundesflagge, ist ein deutsches Hoheitszeichen und Staatssymbol und zeigt laut Art. 22 des Grundgesetzes die Farben Schwarz, Rot und Gold.

Die Revolutionäre des 19. Jahrhunderts, die diese Farben als erste nutzten, bezeichneten die Flagge als „Dreifarb“, was die deutsche Übersetzung des französischen Begriffs „Trikolore“ ist. Heute wird die Flagge Deutschlands schlicht als Schwarz-Rot-Gold bezeichnet. Gebräuchlich ist ferner das Synonym Bundesfarben[2] oder umgangssprachlich „Deutschlandfahne“. In Seglerkreisen wird sie in Anlehnung an den ersten Bundeskanzler Konrad Adenauer manchmal als „Adenauer“ bezeichnet.[3]

Neben der Bundesflagge existieren auch die Bundesdienstflagge für Bundesbehörden, eine Dienstflagge der Seestreitkräfte und eine Truppenfahne der Bundeswehr.

  1. Die abgebildete Flagge Deutschlands entspricht der Vorgabe „schwarz-rot-gold“ nach dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, und im Gegensatz zu anderen in diesem Artikel aufgeführten Symbolen existieren für die Flagge Deutschlands keine verbindlichen Spezifikationen für die Farbwerte von Schwarz, Rot und Gold.
  2. Die Bundesfarben. Artikel vom 18. Juni 2008 im Portal protokoll-inland.de, abgerufen am 4. April 2015.
  3. Flags of the World: Germany – Fahnen. Abgerufen am 26. Juni 2010.

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