Gaskammern und Krematorien der Konzentrationslager Auschwitz

Im Lagerkomplex des KZ Auschwitz gab es sieben Gebäude, die als Gaskammern dienten. Sie befanden sich im Stammlager KZ Auschwitz (auch KZ Auschwitz I genannt) und im KZ Auschwitz-Birkenau (auch als KZ Auschwitz II bezeichnet) – der Lagerteil KZ Auschwitz-Monowitz (auch als KZ Auschwitz III bekannt) besaß keine derartigen Einrichtungen aufgrund seiner Funktion als Zwangsarbeitslager. Zur Vernichtung der Leichen gab es in den beiden Lagern zudem fünf Krematorien und weitere drei Orte, an denen Leichen in Verbrennungsgruben beseitigt wurden. Der Massenmord an den rund 900.000 Opfern konnte in diesen Anlagen in industriellem Maßstab durchgeführt werden. Die Leichen weiterer 200.000 Häftlinge, die aufgrund von Arbeitsbedingungen, Hunger, Krankheiten, medizinischen Versuchen und Exekutionen gestorben waren, wurden ebenfalls in diesen Krematorien und Verbrennungsgruben verbrannt.

Die Anlagen waren jedoch nicht gleichzeitig in Betrieb. Von der ersten Vergasung im Jahr 1941 bis zur täglichen Ermordung der Insassen mehrerer Eisenbahntransporte bei der „Ungarn-Aktion“ 1944 wurden die Anlagen laufend ausgebaut und anhand der gewonnenen Erfahrung technisch und organisatorisch optimiert. Die Vernichtung der Juden wurde von der SS-Führung im Wesentlichen als eine rein technische und logistische Problemstellung betrachtet, die es zu lösen galt; sowohl ethische Aspekte als auch unzweckmäßige Brutalität spielten hierbei keine Rolle, es ging der Lagerleitung und dem Reichssicherheitshauptamt (RSHA) in erster Linie um eine möglichst hohe Effizienz bei der Vernichtung. Im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau hatten die installierten Gaskammern eine Kapazität von 8696 Personen pro Vergasung. Sie konnten mehrmals am Tag benutzt werden. In den Krematorien konnten 4416 Menschen in 24 Stunden verbrannt werden, die Verbrennungsgruben hatten eine prinzipiell unbegrenzte Kapazität.


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