Gefecht

Unter einem Gefecht versteht man einen bewaffneten Zusammenstoß zwischen eigenen und gegnerischen militärischen Formationen der Bodentruppen, Fliegerkräfte und Flotte (Marine) in allen Sphären. Im engeren Sinn ist unter einem Gefecht eine Kampfhandlung zu verstehen, die in ihren Ausmaßen bedeutender ist als ein Scharmützel, aber nicht Umfang und Intensität einer Schlacht erreicht.

Das Gefecht ist die Grundform taktischer Handlungen in den Teilstreitkräften und beinhaltet nach Ziel, Ort und Zeit koordinierte taktische Kampfhandlungen (Schläge, Feuer, Manöver) von Einheiten und Truppenteilen eines Verbandes mit dem Ziel, gegnerische Kräfte (Mittel) zu zerschlagen (zu vernichten) sowie Räume (Abschnitte) von taktischer Bedeutung in kurzer Zeit zu besetzen oder weiterhin zu halten.[1][2]

Das Gefecht ist für die Theorie der Taktik das Objekt und der Untersuchungsgegenstand.

  1. Lemma Gefecht. In: Autorenkollektiv der Militärakademie „Friedrich Engels“, der Nationalen Volksarmee u. a.: Militärlexikon. (Hrsg.) Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik: 2. Auflage, Berlin 1973, S. 119–121.
  2. Lemma Gefecht (ru– бой). In: Autorenkollektiv unter Leitung von S. F. Achromejew: Militärenzyklopädisches Wörterbuch (ru – Военный Энциклопедический Словарь – Wojennyj Enziklopeditscheskij Slowar). Moskau 1986, S. 91–92.

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