Gehorsam

Die Ursprünge des Gehorsamsbegriffs der Westlichen Welt liegen im Pentateuch. Moses und Aaron mit den Gesetzestafeln, Gemälde von Aaron de Chaves, um 1675.

„Unter Gehorsam versteht man die Ausrichtung der eigenen Willens- und Handlungsentscheidungen an einer übergeordneten Instanz, wobei diese Instanz eine (gesetzliche oder sittliche) Regel, ein religiöses Gebot, eine Person oder auch Gott selbst sein kann.“[1] Die besondere Beziehung der Instanz zum Gehorchenden, die ihren Anspruch auf Gehorsam begründet, wird als Autorität bezeichnet. Von Autorität sorgfältig zu unterscheiden ist Zwang, der ebenfalls auf Gehorsam zielen kann.[2]

Synonyme für Gehorsam sind Folgsamkeit, Fügsamkeit und Gefügigkeit. Das Gegenteil von Gehorsam ist Ungehorsam.

Der Gehorsamsbegriff spielt eine zum Teil zentrale Rolle unter anderem im Militärwesen, in der Theologie, in der politischen Philosophie, in der Pädagogik, in der Psychologie, in der Soziologie, in der Medizin, in der Ökonomie und im Recht. In den drei letztgenannten Bereichen spricht man heute meist von Compliance.

  1. Martin Thurner: Gehorsam (chr.). In: Lexikon des Dialogs. Grundbegriffe aus Christentum und Islam. Herder, Freiburg 2013, ISBN 978-3-451-30684-6, S. 206 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  2. Hannah Arendt: Was ist Autorität? In: Ursula Ludz (Hrsg.): Zwischen Vergangenheit und Zukunft. Übungen im politischen Denken I. Piper, München 1994, ISBN 978-3-492-11421-9 (ins Deutsche übertragen von Ursula Ludz).

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