Geldfunktion

Geldfunktionen sind in der Volkswirtschaftslehre und speziell in der Geldtheorie Merkmale, die ein Vermögenswert erfüllen muss, um als Geld eingestuft werden zu können. Der Geldbegriff wird heute allgemein von den Geldfunktionen her bestimmt – alles, was Geldfunktionen ausübt, ist Geld.[1] Die konstitutiven Geldfunktionen sind die Tauschfunktion als allgemeines Zahlungsmittel, Wertmesser und Wertaufbewahrungsmittel. Geld ist ein abstrakter Wertmaßstab, weil es in zweckmäßige Recheneinheiten zerlegt ist.[2]

  1. Otmar Issing: Einführung in die Geldtheorie. 2014, S. 1 ff.
  2. Wolfgang Grill (Hrsg.): Gabler Bank-Lexikon: Bank, Börse, Finanzierung. 1995, S. 688.

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