Gerichtslinde

Luzerner Schilling (1513): Peter Amstalden unter der Dorflinde zu Schüpfheim (1478)

Die Gerichtslinde (regional auch Tilly-Linde, Thie-Linde, Mallinde) zählt zu den Gerichtsbäumen und war der Ort einer historischen Gerichtsstätte. Gerichtslinden sind sehr alte Bäume, die einzeln an herausgehobener Stelle in der Nähe eines Dorfes stehen, oder selbst den alten Dorfmittelpunkt bilden.


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