Ein Gerichtsstein ist ein Stein, welcher nach altgermanischem Recht die Grenze eines städtischen, klösterlichen oder herrschaftlichen Gerichtsbezirks, insbesondere der Blutgerichtsbarkeit kennzeichnen konnte. Hat er die Form eines Kreuzes, wird er in der Rechtsarchäologie als Gerichtskreuz bezeichnet.[1] In seiner Ausgestaltung als Gerichtstisch diente er auch als Gerichts-, Mal-, Ding- oder Thingstätte.[2][3] Regional werden Gerichtssteine auch als Blaue Steine bezeichnet.[4]
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