Gesamtdeutschland

Als Gesamtdeutschland bezeichnete man einerseits den trotz der bedingungslosen Kapitulation 1945 fortbestehenden, bisher Deutsches Reich genannten handlungsunfähigen Gesamtstaat, der nach dem politischen Zusammenschluss des durch das Potsdamer Abkommen und den Ost-West-Konflikt geteilten Deutschlands die zwischenzeitlich entstandenen staatlichen Teilordnungen (bzw. Teilstaaten) in einer neuen gesamtdeutschen Ordnung wieder ablösen sollte.

Andererseits stand er bis 1990 für Deutschland in den Grenzen von 1937, also mit Einbeziehung der Ostgebiete des Deutschen Reiches, sowie zusammenfassend für die damalige Bundesrepublik Deutschland, die DDR und Berlin.


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