Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Siegen

Das Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Siegen vom 26. April 1966, in Kraft getreten am 1. Juli 1966 und das zweite Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Siegen vom 5. November 1968, in Kraft getreten am 1. Januar 1969, sind Gesetze des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie enthalten die Gebietsreform in der Region Siegerland in den 1960er Jahren auf kommunaler Ebene. Obwohl beide Gesetze über keine amtliche Abkürzung verfügen, werden sie im Allgemeinen als erstes beziehungsweise zweites Siegerland-Gesetz bezeichnet.


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