Gesetzgebungsverfahren (DDR)

In der DDR war nach der Auflösung der Länderkammer der DDR die Volkskammer das einzige gesetzgebende Organ. Bis 1958 hatte neben der Volkskammer auch die Länderkammer am Gesetzgebungsverfahren teilgenommen. Die Volkskammer hatte auch das Recht, die Durchführung von Volksabstimmungen zu beschließen. Dazu kam es in der DDR aber nur 1968, als eine neue Verfassung beschlossen wurde. Bis 1968 hatte es außerdem die Möglichkeit des Volksbegehrens gegeben. Dazu war es aber nie gekommen.


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