Gottorper Vertrag

Mit dem Gottorper Vertrag (auch Gottorper Vergleich) von 1768 zwischen dem dänischen König und Hamburg erkannte Dänemark die seit 1510 bestehende Reichsunmittelbarkeit der Hansestadt und ihre Unabhängigkeit vom dänisch regierten Herzogtum Holstein an.

Dänemark verzichtete auf die Revision eines Urteils des Reichskammergerichts von 1618, in dem das Gericht den Status Hamburgs als Freie Reichsstadt bestätigt hatte,[1] und erkannte die Reichsunmittelbarkeit Hamburgs als Freie Reichsstadt an. Zugleich wurde ein umfangreicher Gebietsaustausch vereinbart. Hamburg erließ dafür dem dänischen Königshaus und dem Herzogtum Holstein-Gottorp Verbindlichkeiten in Höhe von mehr als 1,3 Mio. Reichstalern.

  1. Rainer Lagoni: Ländergrenzen in der Elbemündung und der Deutschen Bucht. Verfassungsgeschichtliche, staats- und völkerrechtliche Aspekte des Zwischenländerrechts, Berlin 1982, S. 24.

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