Grundsteuer (Deutschland)

Die Grundsteuer (GrSt) ist in Deutschland eine Steuer auf das Eigentum, aber auch auf Erbbaurechte an inländischen Grundstücken und deren Bebauung, die der Eigentümer zu zahlen hat. Auf Mieter kann sie umgelegt werden. Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle der Gemeinden, mit einem bundesweiten Aufkommen von rund 15 Mrd. Euro im Jahr 2022.

Gesetzliche Grundlage ist das Grundsteuergesetz (GrStG). Die Verwaltung der Steuer erfolgt in einem dreistufigen Verfahren: Die Finanzämter der Bundesländer stellen als Bemessungsgrundlage den Einheitswert fest sowie den Grundsteuermessbetrag. Auf diesen wenden die Gemeinden einen von ihnen festgelegten Hebesatz an und setzen die Steuer mittels Steuerbescheid fest. Durch Anwendung verschiedener Hebesätze fällt die Grundsteuerbelastung trotz gleicher Einheitswerte in verschiedenen Gemeinden unterschiedlich hoch aus.

Durch Urteil vom 10. April 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Verwendung der veralteten Einheitswerte für verfassungswidrig.[1][2] Die Grundsteuerreform 2019 sieht ein Bundesmodell vor sowie in einigen Bundesländern abweichende Ländermodelle. Auf den Stichtag 1. Januar 2022 werden bundesweit alle von der Steuerpflicht betroffenen Grundstücke allein für Grundsteuerzwecke neu bewertet. In einem typisierten Verfahren und abhängig von der regionalen Rechtslage ermitteln die Finanzämter die Bemessungsgrundlage neu (in den meisten Bundesländern als Grundsteuerwert bezeichnet). Dieser Wert ersetzt den Einheitswert. Das dreistufige Verwaltungsverfahren als solches wurde beibehalten. Auch das Gesamtaufkommen der Grundsteuer werde sich nach der Reform, jedenfalls nach der Planung, nicht verändern (Aufkommensneutralität). Die neue Grundsteuer soll ab 1. Januar 2025 erhoben werden. Bis 31. Dezember 2024 bleibt das bisherige Verfahren gültig.

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