Die Hacklerregelung leitet sich vom umgangssprachlichen ostösterreichischen „Hackler“ für Schwerarbeiter ab, obwohl sie sowohl für Arbeiter als auch für Angestellte und für Langzeitversicherte auch unabhängig von der Art der Tätigkeit gilt.
Die Österreichische Sozialversicherung führt eine Liste der Berufe, die bei Erfüllung aller Voraussetzungen grundsätzlich als Schwerarbeit gelten.[3] Andere Tätigkeiten werden nach dem Einzelfall entschieden.[4]
Die Hacklerregelung war mit der Pensionsreform 2000 der schwarz-blauen Bundesregierung Schüssel eingeführt worden und wurde im Kabinett Schüssel II wieder aktuell, als die Pensionsharmonisierung 2004 verhandelt wurde. Die Frage, welche Berufsgruppen als Schwerarbeiterer zu definieren seien und welche nicht, führte zu großen Unstimmigkeiten in der politischen Diskussion.[5]
Aufgrund der häufigen Erwähnung in Medien wie dem ORF und den Tageszeitungen wurde Hacklerregelung in Österreich zum Wort des Jahres 2003 gewählt. Im Jahr 2006 wurde es in das Österreichische Wörterbuch (40. Auflage) und in den Duden (24. Auflage) aufgenommen.
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