Haft

Haftbescheinigung einer JVA in Deutschland

Haft wird in Rechtsstaaten eine Form der Freiheitsentziehung genannt, die sich aus einer richterlichen Anordnung (Haftbefehl) ergibt. Eine Haft dient der Rechtspflege (Justiz) und beginnt mit der Verhaftung. In Deutschland bildet Art. 104 Abs. 2 GG die rechtliche Grundlage für Freiheitsentziehungen im Strafrecht.

Eine Haft greift in die Grund- und Menschenrechte einer bestimmten Person temporär ein, um die Rechte der Allgemeinheit besser schützen zu können, und dient zudem beim Strafprozess der Sühne und ggf. auch der Sicherung des Verfahrens. Die häufigste Form ist die Haft zur Strafvollstreckung (Strafhaft). Die Haft ist von der Festnahme und dem Polizeigewahrsam abzugrenzen.

In Staaten mit einer mangelhaft ausgeprägten Rechtsstaatlichkeit kommt es regelmäßig auch zu willkürlichen Verhaftungen.


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