Halbkanton

Halbkantone (französisch demi-canton, italienisch semicantone, rätoromanisch mez chantun) ist die heute nicht mehr offizielle, aber weiterhin übliche Bezeichnung für jene sechs Schweizer Kantone, welche aus einer Kantonsteilung hervorgegangen sind und deshalb nur mit einem Sitz im Ständerat vertreten sind (die anderen Kantone haben je zwei Sitze) und bei der Berechnung des Ständemehrs nur eine halbe Standesstimme besitzen.

Diese sechs Kantone sind:

Der Begriff Halbkanton erschien nie in der Bundesverfassung, wo die drei Kantone von 1848 bis 1998 genannt wurden als: «Unterwalden (ob und nid dem Wald)», «Appenzell (beider Rhoden)» und «Basel (Stadt und Landschaft)». Der Begriff Halbkanton wurde dennoch auch von offizieller Seite verwendet.[1] In der Historiographie des 19. Jahrhunderts wurde für die Zeit der Alten Eidgenossenschaft (bis 1798) auch der Ausdruck Halbstand verwendet.

Seit der Totalrevision der Bundesverfassung von 1999 werden die ehemaligen Halbkantone als Kantone bezeichnet. Von offizieller Seite wird seither der Begriff «Halbkanton» nicht mehr verwendet. Art. 142 Abs. 4 der Bundesverfassung (BV) weist den betroffenen sechs Kantonen «je eine halbe Standesstimme» zu. Die neue offizielle Zählweise, wie sie auch aus Art. 1 BV hervorgeht, betrachtet diese Kantone somit als «ganz» (mit dem einzigen Unterschied der geteilten Standesstimme), womit die Schweiz nunmehr aus 26 (und nicht mehr aus 23) Kantonen besteht. Am eigentlichen Status dieser Kantone hat sich aber nichts geändert. Abgesehen von der kleineren Vertretung im Ständerat und der halben Standesstimme besitzt jeder «Halbkanton» seit 1848 die gleiche Stellung wie ein «Vollkanton».

Unterwalden

Unterwalden gilt als seit dem späten Mittelalter in Ob- und Nidwalden unterteilt. Noch 1309 bestätigte König Heinrich VII. die Reichsfreiheit Unterwaldens als eines Ganzen. Im 14. und 15. Jahrhundert entstanden dann in Obwalden und Nidwalden eigenständige Talgemeinden. In den eidgenössischen Bündnissen zählte Unterwalden jedoch weiter als Teil der Waldstätte mit nur einer Stimme.[2]

Appenzell

Im Zuge der Reformation teilte sich 1597 der Kanton Appenzell in ein katholisches Innerrhoden und ein reformiertes Ausserrhoden (Landteilung).

Basel

Im Kanton Basel führte 1833 ein Konflikt zwischen der politisch dominanten Stadt und der bevormundeten Landschaft zur Aufspaltung (Basler Kantonstrennung).

  1. z. B. Bundesblatt 1874, S. 482.
  2. Emil Weber: Unterwalden – Entstehung im Spätmittelalter. In: Historisches Lexikon der Schweiz. Abgerufen am 21. Mai 2014

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