Handlungsformen der Verwaltung

Unter den Handlungsformen der Verwaltung ist das Instrumentarium zu verstehen, das der öffentlichen Verwaltung zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung steht und nach dem ihr Handeln rechtlich einzuordnen ist. Von dieser Einordnung hängen sowohl der im Einzelfall eröffnete Rechtsweg zu den ordentlichen oder den Verwaltungsgerichten als auch die statthafte Klageart ab.

Prominent vertreten wird auch die Unterscheidung zwischen Rechtsformen und Handlungsformen der Verwaltung. Während Rechtsformen juristische Einkleidungen spezifischer Verwaltungstätigkeiten sind (bspw. Verwaltungsakte, Verwaltungsverträge, Rechtsverordnungen oder Satzungen), wird von Handlungsformen – die wiederum in verschiedene Rechtsformen gegossen werden können – gesprochen bei vertypten, wiederholt feststellbaren Verwaltungsmaßnahmen (bspw. Genehmigung, Widmung oder Hausverbot).[1]

Handlungsformen der Verwaltung
  1. Wolfgang Hoffmann-Riem: § 33 Rechtsformen, Handlungsformen, Bewirkungsformen. In: Wolfgang Hoffmann-Riem, Eberhard Schmidt-Aßmann, Andreas Voßkuhle (Hrsg.): Grundlagen des Verwaltungsrechts. 3. Auflage. Band 2, 2022.

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