Hanserezess

Hanserezess (auch Hanserecess) bezeichnet den Beschluss, der auf einem Hansetag von den Vertretern der Hansestädte vereinbart wurde. Der Ausdruck „Hanserezess“ wurde auch auf das Beschlussprotokoll über einen Hansetag übertragen.[1]

Die auf den Hansetagen in den Jahren von 1356 bis 1669 gefassten Beschlüsse wurden jeweils in einem Beschlussprotokoll, dem „Hanserezess“ niedergeschrieben.[2]

Für die hansische Geschichtsforschung ergibt sich hinsichtlich der Quellen das Problem, dass die Hanserezesse sowie die beigeordneten Schriftstücke nur bis einschließlich 1537 veröffentlicht sind.[3]

  1. Die Recesse und andere Akten der Hansetage von 1256 – 1430, Band 1 (Hansetage von 1256 – 1370), Duncker & Humblot, Leipzig 1870 (Digitalisat: Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg)
  2. Rolf Hammel-Kiesow: Hanse. Beck, München 2004, S. 64f.
  3. Rolf Hammel-Kiesow: Hanse. Beck, München 2004, S. 18.

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