Hanserezess (auch Hanserecess) bezeichnet den Beschluss, der auf einem Hansetag von den Vertretern der Hansestädte vereinbart wurde. Der Ausdruck „Hanserezess“ wurde auch auf das Beschlussprotokoll über einen Hansetag übertragen.[1]
Die auf den Hansetagen in den Jahren von 1356 bis 1669 gefassten Beschlüsse wurden jeweils in einem Beschlussprotokoll, dem „Hanserezess“ niedergeschrieben.[2]
Für die hansische Geschichtsforschung ergibt sich hinsichtlich der Quellen das Problem, dass die Hanserezesse sowie die beigeordneten Schriftstücke nur bis einschließlich 1537 veröffentlicht sind.[3]
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