Haram (heiliger Bezirk)

Der Begriff Haram (arabisch حرم, DMG ḥaram ‚Verbotenes, Unverletzliches, Unantastbares, Heiligtum‘) bezeichnet im Islam den heiligen Bezirk um eine Wallfahrtsstätte. Der weiträumigste Bezirk dieser Art ist der Haram um die Stadt Mekka, der vorislamische Ursprünge hat. Er umfasst ein Gebiet von 554 Quadratkilometern[1], in dessen Zentrum sich die Heilige Moschee mit der Kaaba befindet. Ein weniger weiträumiger Haram-Bezirk existiert daneben in Medina. Die beiden Heiligtümer in Mekka und Medina werden auf Arabisch auch mit dem Dual als die "beiden Harams" (al-ḥaramān, beziehungsweise flektiert al-ḥaramain) bezeichnet. Diese Dual-Form kommt auch in dem islamischen Titel Diener der beiden heiligen Stätten (ḫādim al-ḥaramain) vor, den heute die saudischen Könige tragen.

Für die beiden Haram-Bezirke gelten eine ganze Reihe von Verboten. So dürfen sie zum Beispiel von Nicht-Muslimen nicht betreten werden. Neben Mekka und Medina werden auch die Heiligtümer von Jerusalem und Hebron als Haram bezeichnet, doch ist ihr Haram-Status bei den muslimischen Gelehrten umstritten. Die Zwölfer-Schiiten betrachten darüber hinaus einige ihrer Pilgerstätten als Haram-Bezirke.

Die arabischen Wörter Harām (ḥarām) und Mahram (maḥram) und das deutsche Wort Harem (von arab. ḥarīm) sind mit dem Wort Haram verwandt: Sie sind alle von der arabischen Wortwurzel ḥ-r-m, die etwas „Verbotenes, Unantastbares, Unverletzliches“ bezeichnet, abgeleitet.

  1. Hani Al-Lehadani: ‘Golden belt’ proposed around Holy Haram (Memento vom 9. August 2014 im Internet Archive), in: Saudi Gazette, 30. Dezember 2008.

© MMXXIII Rich X Search. We shall prevail. All rights reserved. Rich X Search