Heuriger

Heuriger bezeichnet in Österreich ein Lokal, in dem Wein ausgeschenkt wird. Buschenschank, auch Buschenschenke (-schänke), ist ein zeitweiliger Ausschank ortsüblicher Getränke wie Jung- und Altwein, aber auch Most, seltener Bier und Schnaps, dann auch Hofschank genannt. Der Ausschank von Milch auf Almen/Alpen nennt sich Almausschank. Letzteren gibt es auch in Südtirol. Es kann sich also um einen Buschenschank als saisonal begrenzten Ausschank des Erzeugungsbetriebes handeln oder um einen als Heurigen geführten Gastgewerbebetrieb: Buschenschank und ähnliches ist Direktvermarktung in der Landwirtschaft, sonstiger Heurigenbetrieb ein Gastgewerbe.

Das Recht der Weinhauer (in Österreich die Bezeichnung für Winzer), Most- und Bierhersteller, Eigenbauwein im eigenen Haus ohne besondere Lizenz auszuschenken, geht in Österreich auf eine Zirkularverordnung des Kaisers Joseph II. von 1784 zurück.[1] Der Heurige wurde ursprünglich abgehalten, um den Landwirten und der Bevölkerung des Ortes und der unmittelbaren Umgebung den Sturm und den Wein der aktuellen Ernte zu präsentieren. Ein zweiter jährlicher Termin war üblich, um Platz in den Fässern für die kommende Weinlese zu schaffen.

Die Buschenschank findet seine Entsprechung auch andernorts, siehe Abschnitt Ähnliche Schänken außerhalb Österreichs unten.

Buschenschankzeichen – Strohkranz – in Niederösterreich (Krems).
  1. Joseph II. auf buschenschank.at

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