Immission

Immission (von lateinisch immittere „hineinschicken, -senden“) bezeichnet im Umweltrecht und in der Ökologie vor allem das Einwirken von Gefahrstoffen, Lärm, Schmutz, Strahlung und weiteren Emissionen auf die Umwelt. Veraltet steht Immission auch für die Einsetzung in ein Amt.[1]

  1. Immission duden.de, abgerufen am 12. Juni 2017

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