Individualbeschwerde

Die Individualbeschwerde ist ein Rechtsbehelf, der es natürlichen Personen, Nichtregierungsorganisationen und Personengruppen ermöglicht, eine Verletzung ihrer Rechte durch eine Vertragspartei völkerrechtlicher Verträge geltend zu machen. In der Regel lässt sich dieser Weg nur beschreiten, nachdem der Rechtsweg auf nationaler Ebene ausgeschöpft wurde.

In den folgenden Menschenrechtsabkommen ist ein Individualbeschwerderecht vorgesehen:

Für die Entgegennahme von Individualbeschwerden nach den UN-Menschenrechtsabkommen sind die entsprechenden Vertragsorgane zuständig, Expertenausschüsse, welche die Umsetzung der Abkommen überwachen.


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