Kanzleisprache

Als Kanzleisprache wird allgemein dasjenige Idiom bezeichnet, das für amtliche Schriftsätze der höfischen sowie im Heiligen Römischen Reich auch stadtstaatlichen Kanzleien Verwendung findet. Der Begriffsgebrauch ist seit dem 18. Jahrhundert nachweisbar.[1]

  1. Kanzleisprache. In: Vormalige Akademie der Wissenschaften der DDR, Heidelberger Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): Deutsches Rechtswörterbuch. Band 7, Heft 2 (bearbeitet von Günther Dickel, Heino Speer, unter Mitarbeit von Renate Ahlheim, Richard Schröder, Christina Kimmel, Hans Blesken). Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1975, OCLC 832567064 (adw.uni-heidelberg.de). Hier auch Belegstellen im Einzelnen für den erst im 18. Jahrhundert vereinzelt belegten Begriff der „Kanzleisprache“

© MMXXIII Rich X Search. We shall prevail. All rights reserved. Rich X Search