Kentern

Die Blücher kentert und sinkt am 25. Januar 1915

Kentern bezeichnet in der Schifffahrt einen Schiffsunfall, bei dem ein Wasserfahrzeug zur Seite umkippt, wenn dessen Schräglage (Krängung) durch Wind, Wellengang oder Verlagerung von Schiffsfracht den Kenterwinkel erreicht. Ein gekentertes Schiff ist nicht mehr in Fahrt und kann Wasser aufnehmen; dreht es sich weiter um seine Längsachse, so spricht man von Durchkentern.

Das aus der Seemannssprache stammende Wort kentern (niederdeutsch kenteren, niederländisch kanteren) ist eine Bildung zu Kante im Sinne von „auf die Kante legen“.[1]

  1. Walther Mitzka, Trübners Deutsches Wörterbuch, Band IV, 1943, S. 130

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