Kfz-Kennzeichen (Luxemburg)

Luxemburgisches Kfz-Kennzeichen
Diplomatisches Kennzeichen
Behördenkennzeichen
Export-Kennzeichen bis 2023
Export-Kennzeichen ab 2013
Temporäres Kennzeichen
Militärkennzeichen

Kfz-Kennzeichen in Luxemburg haben in der Regel schwarze Schrift auf gelbem Hintergrund und entsprechen dem europäischen Standardmaß von 520 mm × 110 mm. Die Kennzeichen sind seit dem 1. November 2023 nicht mehr an das Fahrzeug, sondern an den Inhaber der Zulassungsbescheinigung gebunden, eine natürliche oder juristische Person, auf deren Namen ein Fahrzeug zugelassen ist und die zwingend auf der Zulassungsbescheinigung angegeben werden muss. Bei Verkauf des Fahrzeugs behält der Inhaber der Zulassungsbescheinigung das Kennzeichen[1][2]. Verantwortlich für die Vergabe von Kennzeichen ist im Großherzogtum die SNCA (Société nationale de circulation automobile – Nationale Gesellschaft für Kfz-Verkehr).

Aktuell ausgegebene Kennzeichen bestehen gemäß großherzoglichem Reglement vom 26. Januar 2016[3] immer aus sechs Zeichen (zwei Buchstaben gefolgt von vier Ziffern), wobei die Ziffernfolge auch mit Nullen beginnen kann (z. B. XY 0008). Sie zeigen am linken Rand ein blaues Euro-Feld mit dem Nationalitätszeichen L und den europäischen Sternen. Die Buchstaben I und O sowie verschiedene Buchstabenkombinationen (u. a. HJ (Hitlerjugend), KZ (Konzentrationslager), SA (Sturmabteilung), SS (Schutzstaffel)) werden nicht vergeben.

Wunschkennzeichen können schriftlich beantragt werden und werden – soweit das gewünschte Kennzeichen noch frei ist – dem Antragsteller gegen Zahlung einer Gebühr zugeteilt. Hierbei sind auch Kombinationen ohne Buchstaben aus vier oder fünf Ziffern möglich.

Behördenkennzeichen – z. B. der Polizei – tragen die Anfangsbuchstaben AA gefolgt von vier Ziffern.

Die Buchstabenfolge CD (von franz. corps diplomatique) ist für Fahrzeuge des großherzoglichen Hofes und des Diplomatischen Diensts reserviert. Es folgt ein Siegel und zwei Ziffernpaare getrennt durch einen Bindestrich.

Weitere besondere Nummernschilder werden vergeben für:

  • den großherzoglichen Hof: ein- oder zweistellige Zahl auf gelbem Grund (1 – 19 sowie CD 1 – CD 19)
  • Fahrzeuge der Abteilung Personenschutz der Regierung: zweistellige Zahl (20 – 50 sowie CD 20 – CD 50)
  • Fahrzeuge des Parlaments: Buchstabe P, gefolgt von einer ein- oder zweistelligen Zahl (P1 – P99).

Für spezielle Anlässe gibt es zweifarbige Kennzeichen ohne Aufschrift die in den Hausfarben der großherzoglichen Familie gehalten sind (blau über orange),

Export-Kennzeichen zeigen vier Ziffern und die Buchstaben EX. Links davon befindet sich übereinander die Angabe von Monat und Jahr.[4] Bis Oktober 2023 waren die Schilder mit 340 mm Länge wesentlich kürzer und zeigen am rechten Rand die Buchstaben EXP in vertikaler Anordnung.[5]

Temporäre Schilder zeigen weiße Aufschrift auf rotem Grund. Sie bestehen aus vier Ziffern und zwei Buchstaben.

Fahrzeuge der Streitkräfte Luxemburgs sowie Dienstwagen höherer Offiziere fahren mit schwarzen Kennzeichen und weißer Aufschrift. Hier befindet sich links neben der Kennziffer die Luft- und Schifffahrtsflagge De Roude Léiw.

  1. Règlement grand-ducal du 21 septembre 2023 modifiant : (…) 2° le règlement grand-ducal modifié du 26 janvier 2016 relatif à la réception et l’immatriculation des véhicules routiers. Legilux.lu, 21. September 2023, abgerufen am 27. Oktober 2023 (französisch).
  2. Fragen / Antworten zu Änderungen im Bereich der Straßenverkehrsordnung "Code de la Route" (DE). In: snca.public.lu. Ministère de la mobilité et des travaux publics, abgerufen am 27. Oktober 2023.
  3. Règlement grand-ducal du 26 janvier 2016 relatif à la réception et l’immatriculation des véhicules routiers. In: data.legilux.public.lu. 16. Januar 2016, abgerufen am 27. Oktober 2023 (französisch).
  4. Règlement ministériel du 20 octobre 2023 modifiant le règlement ministériel modifié du 5 mai 2014 déterminant l’état des plaques d’immatriculation, des plaques rouges et des signes distinctifs particuliers ainsi que les supports de ces plaques et signes. Abgerufen am 6. Januar 2024.
  5. Règlement ministériel du 5 mai 2014 déterminant l’état des plaques d’immatriculation, des plaques rouges et des signes distinctifs particuliers ainsi que les supports de ces plaques et signes. Abgerufen am 6. Januar 2024.

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