Kirchensteuer

Die Kirchensteuer ist eine Steuer, die ein Staat zugunsten bestimmter Religionsgemeinschaften von deren Mitgliedern zur Finanzierung religiös motivierter Aufgaben (z. B. Bau und Unterhaltung der Kirchengebäude, Bezahlung der Geistlichen, Kindergärten, Seniorenwohnheime) erhebt. Sie existiert v. a. in Deutschland und der Schweiz, wird des Öfteren jedoch fälschlicherweise mit der Zahlung des Zehnten im Mittelalter in Verbindung gebracht. In Österreich sind die Finanzierungsbeiträge der Mitglieder von Gesetzes wegen als Kirchenbeitrag direkt an die Kirchen zu zahlen. Auch wenn es sich dabei formal um keine Steuer handelt, wird dennoch in Österreich synonym der Begriff Kirchensteuer verwendet.[1]

Ihren Ursprung hat diese Form der Kirchenfinanzierung in dem Bedürfnis, nach der Säkularisation für die davon betroffenen Religionsgemeinschaften einen Ausgleich zu schaffen. Dies betrifft also vor allem die evangelische, römisch- und altkatholische Kirche; in Deutschland vertretene Religionen und deren Gemeinschaften ohne als KdöR anerkannte Kirche können keine Kirchensteuer beziehen (Die meisten Freikirchen verzichten aus Prinzip auf eine Kirchensteuer, auch wenn sie als KdöR anerkannt sind). Im Judentum existiert in Deutschland die sog. Kultussteuer.[2] Eine Kirchensteuer existiert ebenso außerhalb des deutschsprachigen Raums.

  1. Vgl. z. B.:
  2. Eine kurze Geschichte der Kirchensteuer. Erzbistum Köln, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 14. September 2005; abgerufen am 10. November 2017.

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