Klimaschutzgesetz

Ein Klimaschutzgesetz ist ein Rahmengesetz, das Prinzipien und Verpflichtungen zur Klimapolitik in einem Staat oder in einer substaatlichen Einheit festlegt. Klimaschutzgesetze sind innerhalb des Klimaschutzrechts – derjenigen Normen, die das Schutzgut Klima vor Einwirkungen des Menschen schützen sollen[1] – der Kern der Klimaschutzgesetzgebung.[2] Ihre Rahmenvorschriften müssen durch weitere Normen ausgefüllt und mit konkreten Maßnahmen und Instrumenten der Klimapolitik umgesetzt werden. Wichtige Elemente von Klimaschutzgesetzen sind Klimaziele, insbesondere Emissionsminderungsziele, und Vorschriften zum Monitoring, zur Berichterstattung und Kontrolle.

Klimaschutzgesetze knüpfen meist an internationale Vereinbarungen zum Klimaschutz an – etwa das Kyoto-Protokoll, den Pariser Klimavertrag oder andere internationale Übereinkommen – und übersetzen Verpflichtungen und Ziele aus diesen Vereinbarungen in solche für das Hoheitsgebiet des Gesetzgebers. Oft sind Klimaschutzgesetze in ein Nationales Klimaschutzprogramm eingebunden.

  1. Winfried Kluth, Ulrich Smeddinck (Hrsg.): Umweltrecht: Ein Lehrbuch. Springer, 2013, ISBN 978-3-8348-8644-6, S. 310–311.
  2. Sabine Schlacke: Klimaschutzrecht im Mehrebenensystem – Internationale Klimaschutzpolitik und aktuelle Entwicklungen in der Europäischen Union und in Deutschland. In: EnWZ – Zeitschrift für das gesamte Recht der Energiewirtschaft. Nr. 10, 2020, S. 355–363.

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