Krankentransport

Krankentransport, oft auch als Krankenbeförderung bezeichnet, ist ein medizinisch indizierter Transport eines verletzten oder erkrankten Patientens in einem besonders ausgestatteten Kraftfahrzeug, das während des Transports eine Betreuung durch Fachpersonal ermöglicht. Voraussetzung für einen Krankentransport ist die Einschätzung, dass das Leben des Patienten nicht unmittelbar gefährdet ist.

Dabei meint der Begriff genauer den so genannten qualifizierten Krankentransport. Dieser Begriff ist in den deutschen Landesrettungsdienstgesetzen geregelt. Da der Rettungsdienst in Deutschland Ländersache ist, hat jedes deutsche Bundesland ein eigenständiges Rettungsdienstgesetz mit teilweise abweichenden Regelungen. Der Begriff Krankentransport ist im Normblatt DIN 13050:2002-09 Rettungswesen – Begriffe 3.17 definiert. Krankentransport ist auch eine Einsatzart des Rettungsdienstes. Sie wird von ausgebildetem Rettungsfachpersonal mit einem Krankentransportwagen, unter Umständen auch mit einem Notfallkrankenwagen oder sogar Rettungswagen durchgeführt.

Der Gemeinsame Bundesausschuss regelt in der Krankentransport-Richtlinie die genauen Voraussetzungen, Bedingungen und Inhalte der ärztlichen Verordnung von Krankenfahrten, Krankentransporten und Rettungsfahrten.

Vom qualifizierten Krankentransport zu unterscheiden sind der Patientenfahrdienst beziehungsweise die Krankenfahrt als nichtqualifizierter Krankentransport, der geringere Anforderungen an Personal und Ausrüstung stellt, der Behindertenfahrdienst sowie der Intensivtransport als Transport von intensivmedizinisch behandelten Patienten.


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