Kreditorenbuchhaltung

Die Kreditorenbuchhaltung ist ein Nebenzweig der Finanzbuchhaltung, der speziell für die Buchführung der Kontokorrentbeziehungen zwischen dem eigenen Unternehmen und den Kreditoren (externe Lieferanten, Zulieferer bzw. externe Anbieter einer Dienstleistung) zuständig ist.

Die Hauptaufgabe der Kreditorenbuchhaltung ist die Bearbeitung der kreditorischen Eingangsrechnungen. Im Einzelnen zählen dazu die Tätigkeiten wie Pflege der Kreditoren-Stammsätze, Rechnungsprüfung und Kontierung, Erfassung (Buchung) der eingehenden Rechnungen und Gutschriften, Offene-Posten-Verwaltung, Veranlassung der Zahlung (unter anderem auch Anzahlung und Vorauszahlung), Archivierung sowie auch das allgemeine Berichtswesen im Kreditorenbereich. Darüber hinaus gehören auch sonstige Themen zum typischen Aufgabenspektrum der Kreditorenbuchhaltung wie z. B. die Bearbeitung der Eingangspost, die Erstellung und Ausführung der Daueraufträge (Daueranweisungen), das Gutschriftverfahren, die Reisekostenabrechnung[1], die Betreuung des kreditorischen Mahnwesens, die Führung des kreditorischen Bankjournals, die Pflege des sog. WE/RE-Verrechnungskontos, die Durchführung der Saldenbestätigungen, das Führen der Korrespondenz mit den Kreditoren sowie die Einhaltung aller gesetzlichen und unternehmensinternen Vorschriften und Richtlinien.

Naturgemäß hat die Kreditorenbuchhaltung einen engen Bezug zum Beschaffungswesen, insbesondere dem Einkauf. Die Integration der Kreditorenbuchhaltung ins Hauptbuch erfolgt über ein Abstimmkonto. Die Salden einzelner Kreditorenkonten werden auf dem Abstimmkonto summiert. Das Abstimmkonto wird in die Passivseite der Bilanz übernommen und zeigt dort die offenen kreditorischen Verbindlichkeiten.

  1. Universität Heidelberg: Kreditorenbuchhaltung (Memento vom 6. Juni 2010 im Internet Archive) www.zuv.uni-heidelberg.de

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