Kulturgutschutz

Mobiler Kulturgutschutz-Container für den Notfallverbund Kölner Archive und Bibliotheken, 2020

Kulturgutschutz oder Kulturgüterschutz bezeichnet alle Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut vor Beschädigung, Zerstörung, Diebstahl, Unterschlagung und illegalem Handel (sog. Antikenhehlerei). Bei unbeweglichem Kulturgut wird auch der Begriff „Denkmalschutz“ verwendet. Der Schutz bezieht sich insbesondere auf die Verhinderung von Raubgrabungen an archäologischen Stätten, Plünderung beziehungsweise Zerstörung von Kulturstätten im Krieg sowie Diebstahl von Kunstgegenständen aus Kirchen und Museen in aller Welt, außerdem auf Maßnahmen zur Erhaltung und zur Sicherung des allgemeinen Zugangs zu unserem gemeinsamen kulturellen Erbe.[1] Der rechtliche Kulturgutschutz umfasst eine Reihe von internationalen Abkommen und nationalen Gesetzen.[2] Blue Shield International ist eine internationale Organisation, die als Partnerorganisation der UNESCO nationalen und internationalen Kulturgüterschutz koordiniert.[3][4][5]

  1. Vgl. Karl Habsburg im Interview „Missbrauch von Kulturgütern ist strafbar“ in Wiener Zeitung vom 29. Juni 2012.
  2. Friedrich Schipper: Bildersturm: Die globalen Normen zum Schutz von Kulturgut greifen nicht. In: Der Standard vom 6. März 2015.
  3. Isabelle-Constance v. Opalinski: Schüsse auf die Zivilisation in FAZ vom 20. August 2014.
  4. UNESCO convenes Libyan and international experts meeting for the safeguard of Libya’s cultural heritage. UNESCO World Heritage Center - News, 21. Oktober 2011.
  5. Roger O’Keefe, Camille Péron, Tofig Musayev, Gianluca Ferrari: Protection of Cultural Property. Military Manual. UNESCO, 2016, S. 73 ff.

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