Landsgemeinde (Glarus)

Glarner Landsgemeinde 2009
Abstimmung mit farbigen Stimmzetteln

Die Landsgemeinde ist die gesetzgebende Versammlung des Kantons Glarus. Sie ist eine Versammlung aller stimmberechtigter Bürger des Kantons Glarus, die über Gesetzes- und Verfassungsänderungen, sowie über die Höhe des Steuersatzes berät und abstimmt bzw. «rät, mindert und mehrt». Zudem werden die kantonalen Richter sowie der Landammann an der Landsgemeinde gewählt (bis 1971 auch die Kantonsregierung). Die Landsgemeinde gilt als Symbol für die direkte Demokratie des Kantons, da sich alle Stimmberechtigten direkt an der Gesetzgebung beteiligen können. Neben dem Stimmrecht besitzt jeder Stimmberechtigte auch das Recht, das Wort zu einer Vorlage zu ergreifen und Abänderungsanträge zu stellen. Das älteste Zeugnis einer Versammlung zu den Landessatzungen stammt vom 11. März 1387.[1] Mit der Landsgemeinde ist auch ein Volksfest in der Stadt Glarus verbunden, nach der Landsgemeinde isst man traditionell die Chalberwurst.

Die Landsgemeinde versammelt sich am ersten Sonntag im Mai auf dem Zaunplatz in Glarus. Die «Mitlandlüüt» (wörtlich: einheimischen/mitländischen Leute = Stimmberechtigten) stehen «im Ring», während Zuschauer auf gesonderten Tribünen dabei sein können.

  1. http://www.lebendige-traditionen.ch/traditionen/00200/index.html Glarner Landsgemeinde@1@2Vorlage:Toter Link/www.lebendige-traditionen.ch (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2019. Suche in Webarchiven), Eidgenössisches Departement des Innern, Bundesamt für Kultur; Lebendige Traditionen, Stand 15. Juli 2012

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