Landstadt

Königsbrück in Sachsen, Landstadt mit rund 4400 Einwohnern (2015)

Als Landstadt wird in der Statistik eine Stadt mit weniger als 5000 Einwohnern bezeichnet. Der Begriff Landstadt wurde in der Internationalen Statistikkonferenz von 1887 definiert. Die nächstgrößeren Kategorien sind die Kleinstadt mit 5000 bis unter 20.000 Einwohnern, die Mittelstadt mit 20.000 bis unter 100.000 Einwohnern, die Großstadt mit mindestens 100.000 und die Metropole ab einer Million Einwohnern.

Der Begriff kann aber auch andere Bedeutungen haben:

  • eine chinesische administrative Einheit, siehe Großgemeinde (China)
  • in der Stadtgeographie und der Siedlungsgeographie[1][2] wird er manchmal noch synonym für Landgemeinden gebraucht
  • Zuweilen werden auch solche Städte als Landstadt (häufig unrichtig Ackerbürgerstadt) bezeichnet, deren Bevölkerung noch mehr oder weniger Landwirtschaft betreibt, bei der aber bereits (regional beschränkter) Handel und Gewerbe angesiedelt ist.[3]
  • In Mecklenburg waren bis 1918 Landstädte jene Städte, die das Recht auf Vertretung im ständischen Landtag Mecklenburgs hatten.
  1. Heinz Heineberg: Stadtgeographie. 3. Auflage, Schöningh, Paderborn 2006, ISBN 978-3-8252-2166-9, S. 28 f.
  2. Jürgen Bähr, Christoph Jentsch, Wolfgang Kuls: Bevölkerungsgeographie. (= Lehrbuch der Allgemeinen Geographie. Band 9). De Gruyter, Berlin/New York 1992, ISBN 978-3-11-008862-5, S. 708.
  3. Gabriele Schwarz: Allgemeine Siedlungsgeographie. Teil 2: Die Städte. (= Lehrbuch der Allgemeinen Geographie. Band 6/2). 2. Auflage. De Gruyter, Berlin/New York 1988, ISBN 978-3-11-011019-7, S. 597.

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