Landtag (Weimarer Republik)

Die Landtage waren in der Weimarer Republik die Parlamente der Länder. In den Stadtstaaten trugen sie die Bezeichnung Bürgerschaft. Sie waren die Vorgängerinstitutionen der heutigen Landesparlamente und wiederum Nachfolger der Landtage bzw. Landstände des Kaiserreichs. Die Vertretung der Länder auf Ebene der Weimarer Republik war der Reichsrat.


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