Landwirtschaftskammern, auch Bauernkammern genannt, sind Einrichtungen zur Vertretung und Regelung von Interessen der Land- und Forstwirtschaft, als Dachverband fungiert der Verband der Landwirtschaftskammern.
In den nördlichen und westlichen Bundesländern der ehemals britischen Besatzungszone (Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein) sind Landwirtschaftskammern öffentlich-rechtliche Körperschaften, die, durch ihre Mitglieder finanziert, Aufgaben der Agrarverwaltung wahrnehmen.
Obligatorische Mitglieder sind die Angehörigen der so genannten grünen Berufe:
Durch die Übertragung hoheitlicher Aufgaben stellen die Landwirtschaftskammern dort die Agrarverwaltung.
Die Interessenvertretung der genannten Berufsstände ist nicht Aufgabe der Landwirtschaftskammern.
In den süd- und ostdeutschen Bundesländern gibt es keine eigenverantwortlichen Kammern, sondern eine unmittelbare staatliche Agrarverwaltung in Form von Landwirtschaftsämtern.
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