Lebensmittelechtheit

Lebensmittelechtheit bezeichnet in der Lebensmittelchemie einen Eigenschaftskatalog der Bedarfsgegenstände Druckfarben und Lebensmittelverpackungen. Dabei sind primär Anforderungen beim Verarbeiten von bedrucktem Material (Bedruckstoff) bzw. der Lebensmittelverpackung – oft aus Kunststoffen oder Papier – zum Endprodukt sowie auch solche für den Transport und beim Gebrauch von Bedeutung. Für viele Anforderungen existieren genormte Prüfmethoden.[1]

In Bezug auf Unbedenklichkeit und Gebrauchseignung basieren die Anforderungen auf dem Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LBMG); dieses steht in Übereinstimmung mit der analogen Richtlinie 89/109/EWG,[2][3] die im Oktober 2004 von der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 abgelöst wurde.[4][5]

  1. Eintrag zu Lebensmittelechtheit. In: Römpp Online. Georg Thieme Verlag, abgerufen am 27. Februar 2013.
  2. Richtlinie 89/109/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen
  3. Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Zusammenfassung der Gesetzgebung. In: EUR-Lex. Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, abgerufen am 27. Februar 2013.
  4. Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen und zur Aufhebung der Richtlinien 80/590/EWG und 89/109/EWG
  5. Lebensmittelsicherheit – sichere Verpackung. Zusammenfassung der Gesetzgebung. In: EUR-Lex. Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, abgerufen am 4. Januar 2022.

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