Luftsperrgebiet

Ein Luftsperrgebiet (engl. prohibited area) ist ein festgelegter Luftraum über dem Hoheitsgebiet eines Staates, in dem Flüge von Luftfahrzeugen verboten sind.[1][2]

Lufträume, in denen Flüge lediglich zeitweilig oder dauerhaft bestimmten Beschränkungen unterliegen, werden dagegen als Flugbeschränkungsgebiete bezeichnet. Ferner gibt es Gefahrengebiete, in denen vor besonderen Gefahren für den Luftverkehr gewarnt wird, der Durchflug jedoch nicht beschränkt ist.

  1. Anhang 2 zum Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt (online verfügbar: PDF, 395 kB (Memento vom 30. September 2011 im Internet Archive))
  2. § 17 LuftVO

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