Mehrautorenschaft

Bei einer Mehrautorenschaft sind mehrere Urheber zusammen Autoren eines gemeinsam verfassten Werkes. Die Autoren werden dabei untereinander als Koautor, Coautor, Co-Autor, Mitautor oder Miturheber bezeichnet. Im Bereich des Sachbuchs werden auch Ghostwriter als Co-Autoren bezeichnet.

Der Begriff des Koautors wird insbesondere in der Wissenschaft verwendet, da wissenschaftliche Veröffentlichungen häufig von mehreren Personen angefertigt werden. Formell und urheberrechtlich bezieht sich die Urheberschaft auf das Verfassen des Textes; jedoch verlangt der wissenschaftliche Kodex, alle diejenigen als Koautoren anzugeben, die inhaltlich „einen genuinen, nachvollziehbaren Beitrag“ zu der Publikation geleistet haben,[1] worüber es durchaus zum Streit kommen kann.

  1. Deutsche Forschungsgemeinschaft: Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis – Kodex. Bonn, 2019, doi:10.5281/zenodo.6472827.

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