Mindestumtausch

Als verbindlicher Mindestumtausch (inoffiziell Zwangsumtausch oder Eintrittsgeld genannt[1]) wurde die Verpflichtung für Besucher der DDR aus dem nichtsozialistischen Wirtschaftsgebiet bezeichnet, einen bestimmten Betrag bei der Einreise in Mark der DDR zum offiziellen Kurs (der deutlich über dem Marktkurs lag) umzutauschen. Diese Regelung der Devisenverkehrsbeschränkung wurde am 1. Dezember 1964 eingeführt. Der umzutauschende Betrag änderte sich mehrmals. Nach der Wende wurde der Mindestumtausch am 24. Dezember 1989 abgeschafft. Insgesamt erzielte die DDR-Regierung mit dieser Maßnahme Einnahmen von 4,5 Milliarden DM.[2] Die zwangsweise umgetauschten unverhältnismäßig hohen Beträge waren insbesondere bei Tages- und Verwandtenbesuchen nur schwer sinnvoll auszugeben, da Qualität und Sortiment der im Handel angebotenen Waren in sehr vielen Fällen für westliche Besucher wenig attraktiv waren. Trotz des Mindestumtausches verdreifachte sich der Verkehr aus der Bundesrepublik und West-Berlin in die DDR von 1969 bis 1975 auf über 3,5 Millionen Reisen im Jahr 1975.[3] Auch in anderen Ländern, insbesondere denen des RGW sowie in Lateinamerika, gab es ähnliche Regelungen für Besucher und Touristen.

  1. Birgit Wolf: Sprache in der DDR:Ein Wörterbuch, 2000, ISBN 3-11-016427-2, Stichworte "Mindestumtausch", "Zwangsumtausch" und "Eintrittsgeld", Seite 51, 147 und 258
  2. Hans-Peter Schwarz: Die Bundesrepublik Deutschland: Eine Bilanz nach 60 Jahren, 2008, ISBN 3-412-20237-1, Seite 165, online
  3. Hermann Weber: Kleine Geschichte der DDR. Ed. Deutschland Archiv, Köln 1980, S. 157

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