Als Mitglied des Bundesrates (abgekürzt MdBR)[1], auch Bundesratsmitglied, werden die Vertreter der Länder im Bundesrat der Bundesrepublik Deutschland bezeichnet.
Der Bundesrat zählt so viele Mitglieder, wie es den Bestimmungen in Art. 51 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG) entspricht, also 69 ordentliche Mitglieder (seit dem 30. Januar 1996).[2] Hinzu kommen die stellvertretenden Mitglieder, die den ordentlichen Mitgliedern weitgehend gleichgestellt sind.
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