Monokratie

Monokratie (griechisch: mono ‚allein, einzeln‘, krateîn ‚herrschen‘) ist der Oberbegriff für Organisationsformen der Alleinherrschaft „innerhalb einer sozialen oder politischen Einheit (Gruppe, Organisation, Staat)“,[1] bei denen die tatsächliche oder formelle letzte Entscheidungsgewalt bei lediglich einem Menschen liegt. Sie „bezeichnet ein Organisations- und Zuständigkeitsprinzip, bei dem die Führungs- und Entscheidungsgewalt nur von einer Person ausgeübt wird, die auch die Verantwortung für die getroffenen Entscheidungen trägt (monokratische Führung)“.[2]

  1. Günter Hartfiel: Wörterbuch der Soziologie (= Kröners Taschenausgabe. Band 410). 2., überarbeitete und ergänzte Auflage. Kröner, Stuttgart 1976, ISBN 3-520-41002-8, S. 463.
  2. Klaus Schubert, Martina Klein: Das Politiklexikon. 4. Auflage. Bonn: Dietz 2006.

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