Nichtakademischer Titel

Nichtakademische Titel unterscheiden sich von akademischen Graden dadurch, dass sie von staatlichen Stellen bzw. von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts als staatliche Bezeichnung außerhalb von Hochschulen vergeben bzw. verliehen werden und keine hierarchischen bzw. Dienst- oder Amtsbezeichnungen sind.

Im deutschen Kaiserreich bis 1918 wurden nichtakademische Titel in Form von Ehrenbezeichnungen verliehen (ähnlich in der Habsburgermonarchie). Diese Titel nahmen in der Regel Bezug zur konkreten Tat, für die der Ausgezeichnete geehrt worden ist, Beispiel: Standartenträger von Mars-la-tour


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