Den nördlichen Teil des Ballungsraums Rhein-Ruhr bildet das stark verstädterte Ruhrgebiet (vgl. Ruhrstadt) mit den Zentren Dortmund, Essen, Duisburg und Bochum. Dessen wirtschaftlicher Aufstieg basierte im frühen 19. Jahrhundert auf der Industrialisierung und der Montanindustrie, insbesondere dem Erz- und Kohlebergbau. Seit dem Rückgang des Bergbaus ab den 1960er Jahren vollzieht sich dort ein bis heute andauernder Strukturwandel hin zu einer Dienstleistungs- und Technologiewirtschaft, der durch Projekte wie „RUHR.2010 – Kulturhauptstadt Europas“ begleitet wird. Mit einem Anteil von rund 22 Prozent am deutschen Bruttoinlandsprodukt ist Nordrhein-Westfalen das Land mit der höchsten Wirtschaftsleistung.
Kulturell ist Nordrhein-Westfalen kein einheitlicher Raum; besonders zwischen dem Landesteil Rheinland einerseits und den Landesteilen Westfalen und Lippe andererseits bestehen deutliche Unterschiede insbesondere im traditionellen Brauchtum. Das Land beherbergt eine Vielzahl von bedeutenden Bildungs- und Forschungseinrichtungen.
↑Verwendung der Abkürzung NRW bei Rechts- und Verwaltungsvorschriften.RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Justiz vom 17. Februar 1999 – V B 5/17 – 10.10. Ministerium für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen – Referat 56 Redaktion-, 17. Februar 1999, abgerufen am 8. Februar 2012: „Die im […] Sprachgebrauch […] übliche Abkürzung NRW […] geht auf eine […] Bitte des Ministerpräsidenten […] zurück. Dabei wurde aber klargestellt, dass es bei der Abkürzung NW verbleibt, soweit Nordrhein-Westfalen in Rechts- und Verwaltungsvorschriften abgekürzt anzuführen ist. […] Die Landesregierung hat nun am 20. Oktober 1998 beschlossen, dass bei Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes die Abkürzung NRW anstelle von NW aufzunehmen ist. In neuen Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes sowie im dienstlichen Schriftverkehr sind bei der Angabe von Fundstellen ausnahmslos die neuen Bezeichnungen […] zu verwenden.“
↑Parlamentarischer Rat: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949. Präambel, Art 20 I GG. In: Website Bundesanzeiger Verlag: Bundesgesetzblatt. Bundesrepublik Deutschland, 23. Mai 1949, abgerufen am 23. Juni 2023 (zitiert nach Walter Schmitt Glaeser (SG) Nordrhein-Westfalen in Horst Tilch, Frank Arloth (Hrsg.): Deutsches Rechts-Lexikon Teil 2, G–P, Verlag C. H. Beck, München 2001, ISBN 3-406-48053-5).
↑Politisches Bonn. In: bonn.de. Bundesstadt Bonn, abgerufen am 23. November 2020.
↑Jörg Bogumil, Werner Jann: Verwaltung und Verwaltungswissenschaft in Deutschland. Einführung in die Verwaltungswissenschaft. 2., überarbeitete Auflage. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2009, ISBN 978-3-531-16172-3, S. 157.
↑Deutsche UNO-Stadt. In: bonn.de. Bundesstadt Bonn, abgerufen am 23. November 2020.
↑UN-Organisationen. In: bonn.de. Bundesstadt Bonn, abgerufen am 23. November 2020.
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