Normentheorie

Die Theorie der Normen sieht das Wesen des Verbrechens in der Verletzung des staatlichen Anspruchs auf Gehorsam gegenüber den Normen. Der Anspruch auf Gehorsam ist eine Sonderform des Do ut des: Der Staat schützt durch sein Rechtssystem den Einzelnen gegen Verletzung seiner persönlichen Rechte. Im Gegenzug hat der Einzelne die Pflicht, das staatliche Rechtssystem zu stützen, indem er dessen Normen einhält.

Die Normentheorie wurde durch Karl Binding begründet und hat ihre abschließende Beschreibung in seiner Schrift Die Normen und ihre Übertretung (1922) gefunden. Sie galt für Binding selbst nicht als Theorie. Für ihn war der Nachweis und der Aufbau des deutschen Strafrechts auf Grundlage der Normen eine logische Notwendigkeit.


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