Notwehr (Schweiz)

Notwehr stellt einen Rechtfertigungsgrund dar. Sie besteht in der Berechtigung, zur Abwehr eines unrechtmässigen Angriffs in die Rechtsgüter des Angreifers einzugreifen. Überschreitet der Berechtigte die Grenzen der Notwehr, so spricht man von einem Notwehrexzess.


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