Oberlandesgericht

Das Oberlandesgericht Hamm ist mit seinen über 900 Mitarbeitern das größte Deutschlands.

Ein Oberlandesgericht (OLG), in Berlin aus historischen Gründen Kammergericht (KG) genannt, ist die höchste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit eines Bundeslandes, das Gerichtsträger ist.

Das Oberlandesgericht steht im Gerichtsaufbau zwischen Landgericht und Bundesgerichtshof, in Familiensachen zwischen Amtsgericht und Bundesgerichtshof. Bei Strafsachen, die in der Gerichtsbarkeit des Bundes liegen, werden sie in Organleihe als unteres Bundesgericht tätig.[1]

  1. Art. 96 Abs. 5 GG; Art. 120 Abs. 6, 7 GVG; Vereinbarung des Bundes und der Länder über den Kostenausgleich in Staatsschutz-Strafsachen

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