Obmann

Obmann oder Obfrau (veraltend für Obfrau auch Obmännin;[1] geschlechtsneutrale Formen: Obperson, im Plural Obleute) ist sowohl eine andere Bezeichnung für Vorsitzender, Präsident, Anführer einer Fraktion oder Sektion als auch die Bezeichnung für einen von zwei Parteien ernannten Schiedsrichter.

  1. Werner Scholze-Stubenrecht (Hrsg.): Duden. Die deutsche Rechtschreibung. Auf der Grundlage der neuen amtlichen Rechtschreibregeln (= Der Duden in 12 Bänden. Band 1). 22., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage. Bibliografisches Institut Mannheim, Mannheim / Leipzig / Wien / Zürich 2000, ISBN 3-411-04012-2, S. 703 (online).

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