Obmann oder Obfrau (veraltend für Obfrau auch Obmännin;[1] geschlechtsneutrale Formen: Obperson, im Plural Obleute) ist sowohl eine andere Bezeichnung für Vorsitzender, Präsident, Anführer einer Fraktion oder Sektion als auch die Bezeichnung für einen von zwei Parteien ernannten Schiedsrichter.
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