Passiva

Unter Passiva (Singular Passivum, von lateinisch pati ‚untätig sein, leiden‘) versteht man die Summe des einem Unternehmen zur Verfügung gestellten Kapitals, das auf der rechten Seite einer Bilanz zu finden ist. Sie lassen erkennen, aus welchen Kapitalquellen die Vermögenswerte des Unternehmens finanziert wurden.[1] Diese sind auf der linken Seite der Bilanz gelistet und bilden die Aktiva.

Bilanz- und gesellschaftsrechtlich bildet die Summe aller Passiva das Kapital eines Unternehmens.[2]

  1. Horst-Tilo Beyer: Finanzlexikon. 1971, Seite 276.
  2. Tim Eckert: Ausschüttungsrestriktionen als Instrument der Kapitalerhaltung. 2010, Seite 1.

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