Personenkennzahl

Die Personenkennzahl (PKZ) wurde in der DDR am 1. Januar 1970 eingeführt.[1] Damit verbunden war die Errichtung der Zentralen Personendatenbank ab 1972 in Berlin-Biesdorf.[2] Aufgabe der ab 1984 voll funktionsfähigen Datenbank war es, Personendaten des Zentralen Büros für Personenangelegenheiten zu sammeln und zu speichern.

Eine Personenkennzahl erhielten alle Bürger der DDR und Ausländer, die sich länger als sechs Monate in der DDR aufhielten und über eine Aufenthaltsgenehmigung verfügten. Ab 1970 wurde bei Neugeborenen die Personenkennzahl von den Standesämtern für die Eintragung in Geburtsurkunde und Personenstandsregister zugeteilt. Für die rückwirkende Vergabe der Personenkennzahl und ihre Eintragung in Personalausweise und Reisepässe waren die Abteilungen Pass- und Meldewesens der Volkspolizei-Kreisämter verantwortlich. Alle vor 1970 geborene Personen ohne Personenkennzahl bekamen diese ab 1973 per Postkarte zugeschickt.

Staatliche Verwaltungen verwendeten Personenkennzahlen zur eindeutigen Verschlüsselung der Person und trugen diese in den Sozialversicherungs- und Impfausweis für Kinder und Jugendliche und für Erwachsene, in den Wehrdienstausweis und in den Rentenausweis ein. Auf den Erkennungsmarken der Armeeangehörigen war die Personenkennzahl eingeprägt. Bei heutigen Anfragen an den Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen erleichtert die freiwillige Angabe der PKZ aus DDR-Zeiten das Auffinden und Zuordnen von Aktenvorgängen.

  1. 5. Regierung der DDR, 95. Sitzung des Präsidiums des Ministerrats vom 15. Oktober 1969: Beschluß über Maßnahmen zur Einführung einer einheitlichen Personenkennzahl für alle in der DDR lebenden Personen, Bundesarchiv, DC 20-I/4/2070.
  2. 6. Regierung der DDR, 36. Sitzung des Präsidiums des Ministerrats vom 11. Oktober 1972: Beschluß über den Aufbau und Führung der Personendatenbank der DDR, Bundesarchiv, DC 20-I/4/2739.

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