Pluralwahlrecht

Pluralwahlrecht ist ein Wahlrecht, das einzelnen (oder Gruppen von) Wählern im Vergleich zu anderen Wählern mehr Stimmen (also zwei oder mehrere) einräumt, diese also bevorzugt. Das Pluralwahlrecht kann daher weitgehend mit dem Pluralstimmrecht gleichgesetzt werden, d. h. Einräumung mehrerer Stimmen. Es steht im Widerspruch zum Wahlrechtsgrundsatz der Wahlgleichheit.


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