Polizei beim Deutschen Bundestag

Polizei beim Deutschen Bundestag
— BTPol —

Polizeistern der Polizei beim Deutschen Bundestag
Staatliche Ebene Bund
Stellung Referat der Bundestagsverwaltung
Aufsichtsbehörde Bundestagspräsident
Gründung April 1950 als Hausinspektion der Verwaltung des Deutschen Bundestages
Hauptsitz Berlin Berlin
Bedienstete 210 Stellen[1]
Netzauftritt bundestag.de/polizei

Die Polizei beim Deutschen Bundestag (offiziell abgekürzt BTPol, umgangssprachlich auch Bundestagspolizei bzw. Parlamentspolizei) ist die für den Bereich des Deutschen Bundestages zuständige Polizei. Der Präsident des Deutschen Bundestages übt durch sie die ihm nach Art. 40 Abs. 2 des Grundgesetzes übertragene Polizeigewalt in den Gebäuden und auf dem Gelände des Bundestages aus. Da die genannte Bestimmung des Grundgesetzes dem Bundestagspräsidenten ausdrücklich die alleinige Polizeigewalt überträgt, sind andere Polizeibehörden und die Staatsanwaltschaft hier nicht zuständig.

Das uneingeschränkte Hausrecht, die Immunität der Abgeordneten und die eigene Polizeigewalt, die Souveränität des Parlamentes sowie der Schutz des Parlaments gegenüber allen anderen staatlichen Gewalten ist historisch begründet.

Auch die Landtagspräsidenten verfügen über analoge Rechte. Sie haben jedoch keine eigenständigen Polizeibehörden, die mit der Bundestagspolizei vergleichbar sind.

  1. sas: Üben für den Einsatz im kleinsten Polizeibezirk. In: Bundestag (Website). 5. August 2014, abgerufen am 31. August 2020.

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